Wir helfen Ihnen in allen Belangen des Steuerwesens. Zu unserem Leistungsportfolio gehören neben den üblichen Tätigkeiten wie
insbesondere
Neueste Informationen rund um das
Steuerwesen finden Sie unter:
www.stollfuss.de
Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
jeweils am: 10.3./10.6./10.9./10.12.
Gewerbesteuer an die Gemeinde jeweils am: 10.2./10.5./10.8./10.11.
Umsatzsteuer jeweils am 10. des Folgemonats ohne Dauerfristverlängerung, mit Dauerfristverlängerung am 10. des übernächsten Monats
Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung am 10.2. für Monatszahler
Lohnsteuer jeweils am 10. des Folgemonats